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LEIHRAD-VERTRAG

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LEIHRAD-VERTRAG

 

Allgemein

Dein VanMoof-Fahrrad wurde für eine Reparatur entgegengenommen. Als Extra-Service stellt VanMoof dir ein Leihfahrrad und gegebenenfalls Zubehör („Leihfahrrad“) für die Dauer der Reparatur zur Verfügung. Du erhältst ein Leihfahrrad, soweit vorrätig, wenn du dein VanMoof-Fahrrad persönlich in einem VanMoof Store abgibst. Leihräder können nicht reserviert werden. Leihfahrräder werden nur ausgegeben, wenn du den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VanMoof und dem folgenden Zusatzvertrag („Vertrag“) zustimmst, indem du den untenstehenden QR-Code scannst.

  1. Verpflichtungen
    1. Der Kunde („Kunde“) verfügt über ein mit dem VanMoof-Fahrrad verknüpftes VanMoof-Konto, und das betreffende Fahrrad wird derzeit bei VanMoof repariert.
    2. Vor der Benutzung kontrolliert der Kunde das Leihfahrrad auf sichtbare Mängel. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
    3. Der Kunde behandelt das Fahrrad mit einer ordentlichen, angemessenen Sorgfalt. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad beim Abstellen immer abzuschließen, und zwar wenigstens mit dem (typenabhängigen) beim Leihfahrrad mitgelieferten Ringschloss oder mit dem im Fahrrad integrierten Hinterradschloss (Kickschloss) und, wo möglich, auch mit dem beim Leihfahrrad mitgelieferten Kettenschloss. Der Kunde muss beim Abstellen des Fahrrads den Alarm des VanMoof-Fahrrads in der VanMoof-App aktivieren.
    4. Der Kunde darf keine Änderungen am Leihfahrrad anbringen, wie Änderungen der Software, Softwareanwendungen oder Material von Dritten.
    5. Der Kunde gibt das Fahrrad in demselben Zustand zurück, in dem er es zu Beginn der Leihdauer übernommen hat. Der Kunde beachtet die gesetzlichen Vorschriften und benutzt das Leihfahrrad nur auf öffentlichen (befestigten) Wegen.
  2. Schaden und Reparaturen

    1. Sollte das Leihfahrrad während der Leihdauer beschädigt werden, hat der Kunde das beschädigte Fahrrad zu VanMoof zurückzubringen, sofern nach der Meldung des Schadens nichts anderes vereinbart wird.
    2. Der Kunde hat den Kundendienst von VanMoof so schnell wie möglich über Schäden zu informieren, die durch das Leihfahrrad entstanden sind.
    3. VanMoof übernimmt die Reparaturkosten für das Leihfahrrad, sofern diese nicht auf nachlässige Behandlung des Leihfahrrads durch den Kunden oder durch Personen, für die der Kunde verantwortlich ist, zurückzuführen sind. Wenn VanMoof dem Kunden die Reparaturkosten infolge nachlässiger Behandlung in Rechnung stellen möchte, kann der fällige Betrag, erst vier (4) Wochen nachdem Vanmoof den Kunden schriftlich über die Art und Höhe des Schadens informiert hat, verlangt werden. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist von vier (4) Wochen dem fälligen Betrag widerspricht, entsteht ein Rechtsstreit und VanMoof kann den fälligen Betrag nicht einziehen.
  3. Verlust und Diebstahl

    1. Der Kunde hat den Kundendienst von VanMoof innerhalb 24 Stunden nach Entdeckung über den Verlust oder Diebstahl des Leihfahrrads zu benachrichtigen und, soweit zutreffend, eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten; eine Kopie dieser Anzeige ist an VanMoof unter der E-Mail-Adresse bikehunter@vanmoof.com zu senden.
    2. Bei Verlust oder Diebstahl zahlt der Kunde VanMoof einen Betrag von 98 EUR für die Bike Hunter. Hinweis: Dieser Betrag ist auch zahlbar, wenn der Kunde einen POM-Diebstahlschutz für sein Fahrrad abgeschlossen hat.
    3. In der Zeit zwischen Entgegennahme und Rückgabe des Leihfahrrads haftet der Kunde für alle Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl des Leihfahrrads entstehen, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Wertes des Leihfahrrads. Der Kunde haftet nur bis zur Höhe der Selbstbehalts (98 EUR für die Bike Hunters), wenn er:
      a.das Leihfahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen hatte,
      b.den Diebstahl polizeilich angezeigt hat und eine Kopie der Anzeige an VanMoof unter der E-Mail-Adresse bikehunter@vanmoof.com. gesendet hat.
    4. Der Kunde ist für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verantwortlich.
  4. Haftung

    1. VanMoof haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch oder im Zusammenhang mit der Benutzung des Leihfahrrads entstehen.
    2. VanMoof haftet nicht für Folgeschäden, die sich aus dem Umstand ergeben, dass der Kunde nicht imstande war, ein Leihfahrrad vorübergehend oder dauerhaft zu benutzen.
    3. Der Kunde stellt VanMoof von Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden im Sinne von Bestimmung 1 frei.
  5. Rückgabe des Leihfahrrads

    1. Der Kunde verpflichtet sich, das Leihfahrrad so schnell wie möglich auf seine Kosten zum betreffenden VanMoof Store zurückzubringen (oder zurückbringen zu lassen), jedoch nicht später als fünf Werktage, nachdem VanMoof den Kunden benachrichtigt hat, dass sein VanMoof-Fahrrad repariert wurde oder dass sein VanMoof-Fahrrad zurückzugeben ist, weil es als Totalschaden deklariert wurde.
    2. Wenn der Kunde das Leihfahrrad, nicht innerhalb von fünf Werktagen nach der Reparatur an VanMoof zurückgegeben hat, gemäß der obigen Bestimmung 1, zahlt der Kunde VanMoof einen Betrag in Höhe von 10 EUR für jeden Folgetag, an dem des Leihfahrrad nicht zurückgegeben wurde.
    3. Wenn der Kunde den Schlüssel, das Schloss oder anderes mitgelieferte Zubehör nicht zurückgibt, haftet der Kunde für die Kosten der Wiederbeschaffung.
  6. Sonstiges

    1. Wenn das Leihfahrrad eine Fehlermeldung oder einen Defekt anzeigt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den betreffenden VanMoof Store.
    2. Sollte der Kunde nicht imstande sein, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, hat er sich an den zuständigen VanMoof Store zu wenden.
    3. Der Kunde und der betreffende VanMoof Store oder der Kundendienst können schriftlich abweichende Vereinbarungen treffen.
    4. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingen von VanMoof und dieser Vereinbarung, sind die Bestimmungen dieser Vereinbarung maßgeblich.

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